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Warnung vor windigen Geschäftemachern


Die BG ETEM warnt: Unseriöse Geschäftemacher nutzen die Einführung der DGUV Vorschrift 2 zu ihren Zwecken: Sie drängen am Telefon dazu, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen, z.B. für neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete zum Arbeitsschutz.

Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der BG, und sie erzeugen Kaufdruck mit Verweis auf die DGUV Vorschrift 2. Teilweise drohen sie auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei. Die BG ETEM warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Die BG ETEM stellt klar:

  • Seminare und Schulungsangebote sind für die Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos, Infomaterial wie Broschüren oder Plakate werden kostenlos oder zum Selbstkostenpreis abgegeben.
  • Die BG ETEM beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Infomaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten.
  • Die BG ETEM beauftragt niemals externe Firmen damit, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen oder Kontrollen durchzuführen.Die BG ETEM beschäftigt eigene Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die sich immer durch einen Dienstausweis ausweisen können.


Falls Sie bezweifeln, ob ein Anruf oder ein Schreiben wirklich von der BG ETEM stammt, sollten Sie uns unter www.bgetem.de/kontakt/startseite_kontakt.html kontaktieren.