Wohnungsrauchmelder sind vorgeschrieben

In Bayern sind Rauchmelder Pflicht, wonach Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit je einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

 

Suchen Sie einen Betrieb, der Rauchmelder installieren und prüfen darf - finden Sie diesen hier - zur Fachbetriebssuche

Einen Informationsflyer des bayrischen Elektrohandwerks finden Sie hier - zum Download des Informationsflyers. (PDF)